Gasversorger Bescheid
Gaskunden können seit dem Jahr 2006 den Gaslieferanten wechseln. Inzwischen konnten sich etliche neue Gasanbieter am Markt durchsetzen, etliche regionale Gasversorger haben ihr Versorgungsgebiet ausgeweitet und versorgen ebenfalls außerhalb ihres Stammgebietes Haushalts- und Industriekunden mit Gas. Jeder Gaskunde kann heutzutage im Schnitt zwischen 33 Gasversorgern auswählen. Der Wechsel des Gasversorgers rechnet sich auf jeden Fall. Der Wechsel des Gasversorgers kann bei einem Verbrauch von 20.000 kWh circa 500 ? pro Jahr an Gaskosten einsparen. Erst durch die Trennung des Gaspreises vom Ölpreis ist dieses möglich geworden. Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gebunden sein. Dieses Urteil fällte der Bundesgerichtshof im März 2010 und stärkte hiermit die Rechte der Gasverbraucher. Die alleinige Bindung des Gaspreises an den Ölpreis benachteilige die Kunden unangemessen, entschieden die Richter Seit den 60er Jahren war der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt. Aus diesem Grund wirkten sich Anstiege des Ölpreises mit Verzögerung immer auch auf den Gaspreis aus. Hier handelte es sich aber nicht um ein Gesetz, sondern bloß um eine Übereinkunft zwischen Gaserzeugern und den Gaslieferanten. Angesichts steigender Energiekosten geriet dieses Abkommen immer heftiger in die Kritik, da mit ihr Preissteigerungen oftmals pauschal begründet wurden.
Der Wechsel des Gasproviders ist leicht durchzuführen. Sie ermitteln mithilfe unseres Gastarifrechners die Tarife der Gasversorger in Bescheid. Mit den Einstellmöglichkeiten können Sie dabei die Vergleichskriterien auf Ihre individuellen Notwendigkeiten zuschneiden. Wenn Sie Ihren Wunsch-Tarif gefunden haben, können Sie diesen ganz einfach online bestellen. Danach läuft das Weitere von alleine ab. Sie haben trotzdem ein 14-tägiges Recht, die Buchung zurückzuziehen. Sämtliche Formalien übernimmt der neue Gasanbieter.